Wir begrüßen Sie als unseren Besucher!


AKTUELLES


Anmeldung vor Arbeitsantritt
Seit 1.1.2008 sind Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt bei der Sozialversicherung anzumelden. Dies entweder mittels Aviso- oder Vollmeldung. ACHTUNG: Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen

- 28.02.2008

Barbewegungsverordnung
Seit 1.1.2008 müssen alle Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als € 150.000,-- ihre Bareinnahmen täglich einzeln festhalten. Dies kann sowohl händisch als auch maschinell erfolgen. ACHTUNG: Elektronische Erfassungssysteme müssen gewisse Systemvoraussetzungen erfüllen.

- 28.02.2008

Neue Kärntner Gewerbeförderung
Seit 1.10.2005 ist die "Kärntner Gewerbeförderung" in Kraft. Gefördert werden Investitionen, Beratungsmaßnahmen, Außbildungsmaßnahmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Förderrichtlinien erhalten Sie in unserer Kanzlei bei der WK-Kärnten oder beim KWF. Die Aktion wurde inzwischen bis 2013 verlängert

- 10.10.2007

Finanz überwacht Internet-Auktionen
Die Finanz hat mit der Überwachung von Internet-Auktionen begonnen. Man will damit gewerbliche Händler erfassen. Ob man darunter fällt, hängt vom Volumen ab, das umgesetzt wird.

- 23.07.2007

Schenkungs- und Erbschaftssteuer
Der Verfassungsgerichtshof hat die Erbschaftssteuer als verfassungswidrig aufgehoben. Damit wird der „Erwerb von Todes wegen“ nicht mehr besteuert. Allerdings tritt diese Aufhebung erst mit Ablauf des 31.7. 2008 in Kraft. Mit Übergabeverträgen, gemischten Schenkungen und auch mit Kaufverträgen unter Zurückbehalten sollte zugewartet werden.


- 15.03.2007

Rückerstattung ausländischer Umsatzsteuer
Die Frist für Anträge zur Rückerstattung ausländischer Umsatzsteuer endet am 30.6. für das Vorjahr.

- 28.04.2006

Umsatzsteuer
Ab dem 1.7.2006 muss eine vorsteuergerechte Rechnung zusätzlich zu allen bisherigen Merkmalen auch noch die UID-Nummer des Leistungsempfängers enthalten, wenn die Rechnung den Gesamtbetrag von € 10.000,-- übersteigt.

- 11.01.2006

Energieabgabenvergütung
Ab 2004 werden die Energieabgaben erst vergütet, wenn sie 0,5 % (bisher 0,35 %) des Nettoproduktionswertes übersteigen. Der Vergütungsbetrag wird noch um den Selbstbehalt von € 400 gekürzt. Die Energieabgabenvergütung gilt auch für Dienstleistungsbetriebe. Sie kommt daher nur für sehr energieintensive Betriebe in Betracht.

- 09.06.2004